VfL Bochum 1848 KombiTicket abrufen
Bitte tragen Sie Ihre 24-stellige Barcode-ID (bei Gästekarten ggf. abweichende Barcodelänge) im entsprechenden Feld ein. Orientieren Sie sich dabei an den Grafiken darüber, um die Barcode-ID auf Ihrem print@home-Ticket, auf Ihrem Mobile-Ticket oder auf Ihrer digitalen Dauerkarte zu finden. Alternativ können Sie auch den QR-Code auf dem Ticket scannen. Beachten Sie bitte ebenfalls die nachfolgenden Informationen.
Wann benötige ich ein KombiTicket?
Grundsätzlich benötigen Sie bei allen digitalen Ticketmedien ein separates KombiTicket. Falls Sie also im Besitz eines print@home-Tickets, eines Mobile-Tickets oder einer digitalen Dauerkarte sind, müssen Sie über das Kombiticket-Portal eine separate und personalisierte Fahrtberechtigung für die jeweilige Veranstaltung abrufen. Der Abruf eines KombiTickets bleibt weiterhin kostenfrei!
Das Vorzeigen eines digitalen Ticketmediums in Bus und Bahn, ohne Abruf eines separaten KombiTickets (Fahrtberechtigung), ist nicht mehr möglich!
Wann benötige ich kein KombiTicket und für welche Spiele gibt es abweichende Regelungen?
Inhaber einer
Plastik-Dauerkarte oder eines Einzeltickets auf einem
Original-VfL-Bochum-Ticketrohling (Hardticket)
benötigen bei
Meisterschaftsspielen kein separates
KombiTicket. In diesem Falle gilt für die Saison 2025/2026 die
Dauerkarte oder das Einzelticket direkt als Fahrschein.
Wichtig: Für Zusatzspiele (z.B. DFB-Pokal, Relegation etc.) gilt
die Dauerkarte nicht als Fahrtberechtigung. Hier muss
zwingend ein separates Kombiticket abgerufen werden!
Weitere Informationen
Sollten Sie im Besitz mehrerer Eintrittskarten sein, muss für jedes erworbene Ticket ein entsprechendes personalisiertes KombiTicket abgerufen werden, sofern die Ticketinhaber mit Bus und Bahn anreisen möchten.
KombiTickets können ausschließlich für Heimspiele des VfL Bochum 1848 abgerufen werden.
KombiTickets für
Eintrittskarten aus dem Gästekontingent
anlässlich der VfL-Heimspiele, können erst wenige Tage vor dem
Spiel abgerufen werden.
Gästefans werden über den genauen Zeitpunkt des
Kombi-Ticket-Abrufs nach Absprache zwischen Heim- und
Gastverein informiert.
Hierbei gilt zu beachten, dass die Barcodelänge bei
Gästekarten abweichen kann.
Die Umpersonalisierung einer Fahrtberechtigung ist bis 12 Stunden vor der jeweiligen Veranstaltung möglich.
Die KombiTickets gelten am Veranstaltungstag in den Verkehrsmitteln des VRR (2. Klasse). Es gelten die jeweiligen Tarifbestimmungen.